Mai hír idelököm, németül van. Nem irigylem az Artisjus lobbit. Itt a csont - rágható.
Debatte um Urheberrecht bei CD-Kopien und MP3-Dateien
Audio-CDs dürfen für Privatgebrauch kopiert werden
Hannover, 24. Februar 2000 - Entgegen immer wiederkehrenden
Behauptungen ist es erlaubt, geliehene Audio-CDs
für den privaten Gebrauch zu kopieren. Wo aber der
‘private Gebrauch’ endet und ob man sich MP3-Musik aus
dem Internet laden darf, wird von Urheberrechts-Experten
und Musikindustrie unterschiedlich beurteilt, schreibt das
Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 5/00.
"Der Download von Musikdateien aus dem Netz zur rein privaten
Nutzung ist legal", meint der Urheberrechtsexperte Professor Dr.
Dietrich Harke in einem Beitrag für c't. Für bestimmte private
Kopiervorgänge erteile der Gesetzgeber eine vergütungsfreie
gesetzliche Lizenz. Im Gegenzug müssen Hersteller und Importeure
eine auf Geräte und leere Tonträger erhobene Abgabe zahlen. Bei
Musik müssen die Vorlagen seiner Auffassung nach nicht einmal
urheberrechtlich korrekt lizenziert sein, wie das bei Software der Fall ist.
Der Rechtsexperte der Internationalen Föderation der Phonographischen
Industrie Dr. Thorsten Braun, ist da völlig anderer
Meinung: "Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmäßig
kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch
bestimmt ist." Das gelte für MP3-Dateien und auch für
CD-Raubkopien. Da es sich beim Speichern um Vervielfältigen
handele, mache sich strafbar, wer illegal zum Download angebotene
Musikdateien auf seiner Festplatte speichert.
Auch beim Verschenken von kopierten CDs scheiden sich die
Geister. Nach der liberalen Position kann man die Kopien verschenken,
sofern eine persönliche Beziehung zu den beschenkten
Personen besteht. Im Gegensatz dazu vertritt die IFPI die
Auffassung, dass im Fall des Schenkens die Kopie nicht für den
privaten eigenen Gebrauch produziert wird, sondern für den Gebrauch
durch einen anderen.
Digitale Kopien stellen die Musikindustrie vor ein großes Problem,
da die derzeitige Gesetzeslage noch aus Zeiten verlustbehafteter
Tonbandkopien stammt. Wie das Computermagazin c't
betont, sollte die Rechtslage dringend geklärt werden, da die
Unklarheit zu Lasten der Anwender geht. Erst wenn einschlägige
Gerichtsurteile gesprochen sein werden, wird die herrschende
Rechtsunsicherheit ein Ende haben.
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Frank Möcke - c't Redaktion
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